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Liebe Leser:innen,
die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) plant umfassende Änderungen für die EMIR-Meldung. Dieser Aspekt ist den Markteilnehmern bereits seit geraumer Zeit bekannt, spätestens jedoch seit dem 16. Dezember 2020 als die ESMA die Entwürfe zu den neuen technischen Standards der EU-Kommission zur Abnahme zur Verfügung gestellt hat. Mit der Verabschiedung seitens der EU-Kommission und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt beginnt die Uhr für die Markteilnehmer immer schneller zu ticken! 18 Monate verbleiben dann beispielsweise den finanziellen Gegenparteien (Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Versicherungsunternehmen, etc.) in Abstimmung mit den jeweiligen IT-Abteilungen die Umsetzung erfolgreich zu implementieren.
Und genau dieser Zeitpunkt (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) rückt nun in die Nähe! Die ESMA hat Anfang Juli ein weiteres Konsultationspapier („Draft Guidelines for reporting under EMIR“) veröffentlicht. Bis zum 30. September 2021 haben alle Stakeholder Zeit, um Kommentare zu den Änderungsvorschlägen der ESMA einzureichen. Zu den wesentlichsten Stakeholdern gehören finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien von Derivatetransaktionen, zentrale Gegenparteien, Transaktionsregister und alle Behörden mit Zugang zu EMIR-Daten.
In diesem Konsultationspapier wird nun angemerkt, dass mit einer Veröffentlichung der angepassten technischen Standards im EU-Amtsblatt seitens der EU-Kommission Ende 2021 zu rechnen sei. Folglich ist hiermit Mitte 2023 als Zieltermin für die Umsetzung seitens Marktteilnehmer ausgerufen!
Kurzer Überblick einiger wesentlicher Änderungen:
– Veränderung in der Meldestruktur (starke Änderung bestehender Felder)
– 74 neue Felder werden mitaufgenommen
– Einreichung der EMIR-Meldung im XML-Format nach dem ISO 20022 Standard
– Neues Reporting von „lifecycle events“
Unser Rat:
Bitte unterschätzen Sie die neuen regulatorischen Anforderungen der ESMA nicht und beginnen am besten zeitnah die Auswirkungen der vielfältigen Änderungen zu analysieren und einzuplanen.
Wir von der Lucke EDV unterstützen Sie sehr gerne mit unserem spezifischen Meldewesen Know-how bei der Umsetzung der neuen EMIR-Vorgaben. Von der Analyse bis hin zur Implementierung und Inbetriebnahme sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren!
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